Contract & Tuition

Contract and Tuition

Schulvertrag und Schulgeld
Die Schul- und Betreuungsverträge der BMS sind fortlaufende Verträge, die sich automatisch um ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07.) verlängern, sofern sie nicht schriftlich gekündigt werden. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Schuljahresende. Um unsere mobilen Familien unterstützen zu können, haben wir die Möglichkeit, Verträge gegen eine Platzhaltegebühr für den Zeitraum eines Auslandaufenthaltes ruhend zu stellen sowie die Kündigungsfrist im Falle einer kurzfristigen Ortsveränderung auf einen Monat zum Monatsende zu verringern. Die Elternbeiträge an der BMS setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die in einer Schulgeldordnung jährlich auf der Website der Berlin Metropolitan School in der jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht werden. Die Elternbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:

  • Das Schulgeld ist nach Einkommen gestaffelt und berechnet sich anhand der Summe aller positiven Einkünfte der Eltern.
  • Das Schulgeld ist monatlich fällig und wird grundsätzlich mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
  • Für Geschwisterkinder werden reduzierte Schulgelder entsprechend der jahresaktuellen Schulgeldordnung berechnet.
  • Familien, die finanzielle Unterstützung benötigen, können einen Antrag auf „Financial Aid“ stellen. Bei kurzfristigen Veränderungen im Einkommen und Notfällen in der Familie, stehen wir mit individuellen Lösungen zur Seite.

Aufnahmegebühr
Die BMS erhebt für die Aufnahme eine Gebühr, die bei Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt und fällig wird. Bei Aufnahme in das Early Learning Center und späterem Übergang in die Primary School wird die Aufnahmegebühr erst mit dem Übergang zur 1. Klasse fällig und vor der Einschulung in Rechnung gestellt. 

Gutscheine Hort und Kita
Für die Betreuung im Early Learning Center sind Eltern aufgefordert, einen Gutschein für die Tagesbetreuung bei den jeweiligen Jugendämtern der Wohnbezirke zu beantragen und zum Vertragsbeginn vorzulegen. Für Schüler der 1. bis 6. Klasse sind Eltern aufgefordert, einen Gutschein für die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen/ Hort für eine Betreuung von 13:30 bis 18 Uhr bei den Jugendämtern in den jeweiligen Wohnbezirken zu beantragen und bei Vertragsbeginn vorzulegen. Die jeweiligen Antragsformulare und eine Übersicht der Jugendämter finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin.

Analoge Media Fee
Die Berlin Metropolitan School berechnet für die Bereitstellung von schülerbezogenen Unterrichtsmaterialien eine pauschale jährliche Gebühr. Die Einnahmen aus dieser Gebühr werden verwendet, um Bücher/ Fachbücher, Unterrichtsmaterialien und Verbrauchsmitteln zur Verfügung zu stellen und diese Materialien in den jeweiligen Klassenräumen, Fachräumen (Musikräume/ Kunsträume/ Labore etc.) sowie Bibliotheken bereit zu halten. Die analoge Mediengebühr ist eine pauschale Jahresgebühr, die jeweils im Oktober eines Jahres fällig wird.

Digitale Fee
Die Berlin Metropolitan School berechnet eine pauschale jährliche Gebühr für die Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur für alle Schüler:innen. Dazu gehören insbesondere die Verfügbarkeit und Unterstützung für alle Schüler:innen von SmartBoards, Computern (Apple iMacs, Apple MacBooks, Apple iPads), Druckern inklusive entsprechender Netzwerkinfrastruktur. Weiterhin stellt die Berlin Metropolitan School den Schüler:innen diverse digitale Arbeitsmittel in Form von Unterrichtssoftware (Software und Apps), Recherchezugängen, Softwareabonnements, Unterrichtsportalen und Bibliothekssoftware zur Verfügung. Die digitale Mediengebühr ist eine pauschale Jahresgebühr, die jeweils im Februar eines Jahres fällig wird.

Essensgeld
Das Essensgeld für die Schüler:innen im Early Learning Center ist ein pauschaler Kostenbeitrag von 23 Euro und wird monatlich als separat ausgewiesener Beitrag mit den Schulgeldbeträgen per Lastschrift eingezogen. Die Essensversorgung im Early Learning Center findet in den jeweiligen Gruppenräumen statt und enthält ein Obstfrühstück, ein warmes Mittagessen sowie einen Nachmittagssnack. Die Essensversorgung für die Schüler der Primary und Secondary School erfolgt in der schuleigenen Cafeteria und umfasst ein warmes Mittagessen als Wahlessen, eine zusätzliche freie Auswahl an der Salatbar und eine freie, unbegrenzte Auswahl am Obstbuffet. Die Teilnahme an der Essensversorgung ist für Schüler:innen der Primary School kostenfrei. Die Teilnahme an der Essensversorgung für Secondary Schüler:innen beträgt 5,10 Euro pro Tag. Schüler:innen, die am Schulessen teilnehmen möchten, schließen einen Vertrag mit dem Caterer. Die Kosten werden ebenfalls direkt vom Cateringunternehmen abgerechnet.  

Klassenfahrten und Externe Prüfungen
Kosten für Klassenfahrten und Externe Prüfungen sind nicht Teil der Schulgeldordnung und werden je nach Klassenstufe kommuniziert und separat in Rechnung gestellt. Die Gebühren für Examen werden von den jeweiligen Institutionen (International Baccalaureate Organization und Cambridge Exam Center) erhoben und weiterberechnet. Klassenfahrten werden pauschal berechnet.

 

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